Angehörige Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft
Angehörige genießen aus rechtlicher Perspektive grundsätzlich kein generelles Auskunftsrecht gegenüber Behörden oder Institutionen, sofern keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung besteht. Im Datenschutzrecht, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sind Auskünfte über personenbezogene Daten in der Regel nur der betroffenen Person selbst gestattet. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), SGB (Sozialgesetzbuch), StGB (Strafgesetzbuch) oder in spezialgesetzlichen Regelungen, etwa im Patientenrechtegesetz. Darüber hinaus können Ärzte gemäß § 203 StGB und § 9 MBO-Ä (Muster-Berufsordnung für Ärzte) von der Schweigepflicht entbunden werden, sofern der Patient ausdrücklich einwilligt oder wenn eine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
- Die konkrete Definition und Reichweite des Begriffs „Angehörige” sind abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet und dem spezifischen Gesetz, in dem er verwendet wird.
- Hier lohnt sich ein Blick in die spezifischen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
- Und es ist zu beachten, dass man auch nach einer Scheidung Angehöriger bleibt.
- Angehörige spielen eine zentrale Rolle im sozialen Unterstützungsnetzwerk eines Menschen und sind oft die ersten Ansprechpartner in Krisensituationen oder bei Pflegebedürftigkeit.
Gleichzeitig sind sie in Fällen der Schweigepflicht (z.B. im medizinischen Bereich) besonders geschützt. Im Sozialrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), ist die Angehörigenstellung maßgeblich für die Definition der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Angehörige bilden zusammen mit einem Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft, die für die Höhe und Anrechnung von Leistungen entscheidend ist.
Die jeweiligen Mitwirkungs- und Informationsrechte sind im Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB) sowie in den landesspezifischen PsychKGs geregelt. Der Begriff „Angehörige” ist im deutschen Recht in zahlreichen Gesetzen zentral definiert und konkretisiert. Die genaue Bestimmung richtet sich stets nach dem Zweck und Anwendungsbereich der jeweiligen Norm. Angehörige genießen in unterschiedlichsten Rechtsgebieten Sonderrechte, Schutzmechanismen und werden bei bestimmten Rechtsgeschäften gesondert betrachtet. Die genaue Einordnung und Kenntnis des Angehörigenbegriffs ist in der rechtlichen Praxis für die sachgemäße Anwendung und Beurteilung unterschiedlichster Sachverhalte unerlässlich. In der juristischen Definition umfasst „Angehöriger“ primär die Kernfamilie, also Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.
Anfechtung und Schenkung (§ 134 InsO, § 1664 BGB)
Stiefkinder haben möglicherweise Ansprüche im Erbfall, wenn sie adoptiert wurden oder eine enge familiäre Bindung besteht. Hier lohnt sich ein Blick in die spezifischen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei Organen der öffentlichen Verwaltung, Richtern und ehrenamtlichen Richtern ist die Angehörigeneigenschaft von zentraler Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Befangenheit und Ausschließungsgründen (§ 31 VwVfG, §§ 41 ff. ZPO). Lebenspartnerschaften wurden durch das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG) rechtlich etabliert. Eingetragene Lebenspartner sind in vielen Bereichen Ehepartnern gleichgestellt und somit rechtlich als Angehörige zu betrachten.
Im Strafrecht können familiäre Beziehungen als strafmildernde Umstände anerkannt werden; beispielsweise sieht das Strafgesetzbuch zet casino anmelden in manchen Fällen bei Straftaten zum Nachteil von Angehörigen besondere Straftatbestände oder Strafmaßregelungen vor. In der Hospizarbeit, Pflege und Medizin ist eine sensible Sprache besonders wichtig. Er meint all diejenigen Menschen, die einer Person wichtig sind, die zu ihr gehören.
Bedeutung
Das betrifft vor allem das Zeugnisverweigerungsrecht und mögliche Strafmilderungen. Im Erbrecht ist die Zugehörigkeit zu den Angehörigen maßgeblich für den gesetzlichen Erbanspruch und das Pflichtteilsrecht sowie die Erbschaftssteuer. Die Abgabenordnung (AO) enthält eine zentrale Definition des Angehörigenbegriffs und legt fest, welche Personen als Angehörige im steuerlichen Sinne gelten. Relevant für Schenkungs- und Erbschaftsteuer (Erleichterungen bei Übertragungen), bei steuerfreien Zuwendungen sowie bei der steuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen und Unterhaltszahlungen. Nach § 52 Strafprozessordnung (StPO) dürfen Angehörige eines Beschuldigten die Aussage verweigern.
Hier spielt der Begriff insbesondere beim fachlichen Rat und bei Begleitrechten eine Rolle. So darf ein Mitarbeiter beispielsweise einen Angehörigen als Begleitperson zu bestimmten betrieblichen Gesprächen mitbringen. Auch bei Urlaubsregelungen und Freistellungen sind enge Angehörige oft relevant, etwa bei Todesfällen oder Krankheiten innerhalb der Familie. Das Vertretungsrecht von Angehörigen ist im deutschen Recht differenziert geregelt. Grundsätzlich können Angehörige nur dann rechtsgültig Erklärungen im Namen eines anderen abgeben, wenn sie durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder per gesetzlicher Vertretung hierzu legitimiert sind.
Die Definition von Angehörigen kann je nach kulturellem und rechtlichem Kontext variieren. In der modernen Gesellschaft umfasst der Begriff zunehmend auch nicht-traditionelle Familienstrukturen. Die Beziehungen zu Angehörigen haben signifikanten Einfluss auf die psychische Gesundheit, soziale Integration und Lebensqualität eines Individuums. Im Arbeitsrecht gibt es keine einheitliche Definition von Angehörigen.
Diese unterlagen historisch der Akademischen Gerichtsbarkeit. 5 VwVfG, in § 15 AO sowie im KJHG in den § 33, § 44 SGB VIII.
Im Krankenhaus und Pflegeheimen übernehmen auch geschulte ehrenamtliche Freiwillige, wie beispielsweise die grünen Damen einzelne Funktionen, die sonst Angehörige erledigen würden, wenn diese regelmäßig zu Besuch kommen könnten. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu “Angehörige”. Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken. Im deutschen Recht spielt die Definition von „Angehöriger“ in vielen Kontexten eine wichtige Rolle. Unser Überblick hilft Dir, den Begriff besser zu verstehen und die entsprechenden Situationen richtig einzuordnen. Angehörige haben teils Sonderrechte beim Zugang zu personenbezogenen Daten, etwa im Krankenbesuch oder bei der Patientenverfügung.
Der Begriff umfasst primär Familienmitglieder wie Eltern, Geschwister, Ehepartner und Kinder, kann aber auch erweitert werden auf entferntere Verwandte oder enge Freunde, die eine familienähnliche Rolle einnehmen. Angehörige spielen eine zentrale Rolle im sozialen Unterstützungsnetzwerk eines Menschen und sind oft die ersten Ansprechpartner in Krisensituationen oder bei Pflegebedürftigkeit. In rechtlichen Kontexten haben Angehörige oft spezielle Rechte und Pflichten, etwa im Erb- oder Sozialrecht.
Der Begriff „Angehörige” bezeichnet im deutschen Recht eine rechtlich bestimmte Personengruppe, die mit einer natürlichen oder juristischen Person durch familiäre, eheliche, verwandtschaftliche oder verschwägerte Beziehungen verbunden ist. Die konkrete Definition und Reichweite des Begriffs „Angehörige” sind abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet und dem spezifischen Gesetz, in dem er verwendet wird. Die Bedeutung von Angehörigen ist insbesondere von zentraler Relevanz im Zivilrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und im öffentlichen Recht. Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub im Todesfall eines Angehörigen ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht ausdrücklich geregelt. Welche Angehörigen hiervon umfasst sind und wie viele Tage zustehen, regeln vielfach Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge oder betriebliche Übung. In der Regel umfasst der Anspruch den Tod von Ehepartnern, Kindern oder Eltern, gelegentlich auch Geschwister.